Allgemeine Geschäftsbedingungen

Unsere Allgemeinen Geschäfts-, Zahlungs- und Lieferbedingungen

I. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäfts-, Zahlungs- und Lieferungsbedingungen (AGB) gelten für alle Geschäftsbeziehungen mit Unternehmern (§ 14 BGB), juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Entsprechende Aufträge werden aus- schließlich auf der Grundlage nachfolgender Bedingungen ausgeführt; andere Bedingungen werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen. Individuelle Vertragsabreden haben Vorrang vor diesen AGB.

II. Preise/Vertragsschluss 

1. Die im Angebot des Auftragnehmers genannten Preise gelten unter dem Vorbehalt, dass die der Angebotsabgabe zugrunde gelegten Auftragsdaten unverändert bleiben, längstens jedoch vier Wochen nach Eingang des Angebots beim Auftraggeber. Die Preise des Auftragnehmers enthalten keine Mehrwertsteuer. Die Preise des Auftragnehmers gelten ab Werk. Sie schließen Verpackung, Fracht, Porto, Versicherung und sonstige Versand- kosten nicht ein.

2. Nachträgliche Änderungen der vertraglichen Leistung auf Veranlassung des Auftraggebers einschließlich des dadurch verursachten Maschinenstillstands werden dem Auftraggeber berechnet. Als nachträgliche Änderungen gelten auch Wiederholungen von Probeandrucken, die vom Auftraggeber wegen geringfügiger, aber nicht beanstandungs- fähiger Abweichung von der Vorlage verlangt werden.

3. Soweit Skizzen, Entwürfe, Probesatz, Probedrucke, Korrekturabzüge, Änderung angelieferter/übertragener Daten und ähnliche Vorarbeiten, welche nicht Gegenstand des Auftrags sind, vom Auftraggeber veranlasst sind, werden diese gesondert berechnet.

4. Bei Aufträgen mit Lieferung an Dritte gilt der Besteller als Auftraggeber, soweit keine anderweitige ausdrückliche Vereinbarung getroffen wurde.

III. Zahlung

  1. Die Zahlung hat ohne jeden Abzug zu erfolgen. Eine etwaige Skontovereinbarung bezieht sich nicht auf Fracht, Porto, Versicherung oder sonstige Versandkosten. Die Fälligkeit richtet sich nach den gesetzlichen Regelungen.

  2. Der Auftraggeber kann nur mit einer unbestrittenen, entscheidungsreifen oder rechtskräftig festgestellten Forderung aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht ausüben. Dies gilt nicht für etwaige auf Fertigstellungs- oder Mängelbeseitigungskosten gerichtete Ansprüche des Auftraggebers.

  3. Wird nach Vertragsschluss erkennbar, dass die Erfüllung des Zahlungsanspruchs durch die mangelnde Leistungsfähigkeit des Auftraggebers gefährdet wird, so kann der Auftragnehmer die Leistung verweigern. Das Leistungsverweigerungsrecht entfällt, wenn die Gegenleistung bewirkt oder Sicherheit für sie geleistet ist. § 321 II BGB bleibt unberührt. Der Auftragnehmer kann die Leistung auch dann verweigern, wenn er aus demselben rechtlichen Verhältnis einen fälligen Anspruch gegen den Auftraggeber hat, bis die ihm gebührende Leistung bewirkt wird. § 273 III BGB bleibt unberührt.

  4. Zahlt der Auftraggeber binnen 14 Tagen nach Lieferung der Ware den Preis einschließlich der Kosten gem. Ziffer II („Preise, Vertragsschluss“) nicht, kommt er auch ohne Mahnung in Verzug. Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu zahlen. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche wird hierdurch nicht ausgeschlossen. Bei Zahlungsverzug hat der Auftragnehmer außerdem einen Anspruch auf Zahlung einer Pauschale in Höhe von 40 Euro. Die Pauschale ist auf einen geschuldeten Schadensersatz anzurechnen, soweit der Schaden in Kosten der Rechts- verfolgung begründet ist.

IV. Lieferung

  1. Lieferfristen werden spätestens bei Vertragsschluss individuell vereinbart. Sofern dies nicht geschieht, gelten insoweit die gesetzlichen Regelungen.

  2. Der Auftragnehmer ist nur zu Teillieferungen berechtigt, soweit dies unter Berücksichtigung der Gebote von Treu und Glauben gemäß § 242 BGB angemessen ist. Dies kann insbesondere dann der Fall sein, wenn
    − Teillieferungen für den Auftraggeber im Rahmen des vertraglichen Bestimmungs-

    zwecks verwendbar sind und
    − die Lieferung der restlichen bestellten Ware sichergestellt bleibt.
    Die dem Auftraggeber zustehenden Rechte/Ansprüche wegen einer insoweit vom Auftragnehmer zu vertretenden Pflichtverletzung bleiben unberührt.

  3. Soll die Ware versendet werden, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Auftraggeber über, sobald die Sendung an die den Transport durchführende Person übergeben worden ist.

  4. Verzögert der Auftragnehmer die Leistung, so kann der Auftraggeber nur dann unter den Voraussetzungen des § 323 BGB zurücktreten, wenn die Verzögerung vom Auftragnehmer zu vertreten ist. Abs. 5 bleibt unberührt. Eine Änderung der Beweislast ist mit dieser Regelung nicht verbunden.

  5. Vom Auftragnehmer nicht zu vertretende lieferverzögernde Ereignisse von vorübergehender Dauer – insbesondere Betriebsstörungen, Transportverzögerungen, Streiks, Aussperrungen, behördliche Maßnahmen, die ausbleibende, nicht richtige oder nicht recht- zeitige Belieferung durch Lieferanten – sowie alle Fälle höherer Gewalt, berechtigen den Auftraggeber nur dann zum Rücktritt vom Vertrag, wenn ihm ein weiteres Festhalten am Vertrag objektiv nicht zugemutet werden kann, andernfalls verlängert sich die Lieferfrist um die Dauer der durch die Störung verursachten Verzögerung zzgl. einer angemessenen Anlauffrist. Die Lieferfrist wird außerdem verlängert, soweit die Behinderung durch einen Umstand aus dem Risikobereich des Auftraggebers verursacht worden ist, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat. Eine Haftung des Auftragnehmers ist in den genannten Fällen ausgeschlossen. Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber zeitnah über das Ereignis nach Satz 1 informieren.

  6. Dem Auftragnehmer steht an den vom Auftraggeber angelieferten Druck- und Stempel- vorlagen, Manuskripten, Rohmaterialien und sonstigen Gegenständen ein Zurückbehaltungsrecht gemäß § 369 HGB bis zur vollständigen Erfüllung aller fälligen Forderungen aus der Geschäftsverbindung zu.

  7. Bei Aufträgen, bei denen eine im Voraus festgelegte Gesamtauftragsmenge in gesondert durch den Auftraggeber abzurufenden und zu zahlenden Raten geliefert werden soll (Abrufaufträge), ist der Auftraggeber, soweit keine anderweitige Vereinbarung getroffen wurde, innerhalb von 12 Monaten nach Vertragsschluss zur Abnahme der gesamten dem Abrufauftrag zugrunde liegenden Auftragsmenge verpflichtet. Die Abrufpflicht des Auftraggebers stellt eine Hauptpflicht dar. Ist die Abnahme der Gesamtauftragsmenge nicht innerhalb der Abnahmefrist erfolgt, ist der Auftragnehmer berechtigt, nach seiner Wahl entweder

    − die Restmenge zu liefern und Zahlung des ausstehenden Teils des Kaufpreises zu verlangen,

    − die Restmenge auf Kosten des Auftraggebers einzulagern oder
    − dem Auftraggeber eine angemessene Frist zur Abnahme der Restmenge zu setzen

    und nach fruchtlosem Ablauf dieser Frist nach § 323 BGB vom Vertrag zurückzutreten. Weitere Rechte des Auftragnehmers, wie das Recht auf Schadensersatz, bleiben unberührt.

V. Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller zum Rechnungsdatum bestehenden Forderungen des Auftragnehmers gegen den Auftraggeber sein Eigentum. Diese Ware darf vor vollständiger Bezahlung weder an Dritte verpfändet, noch zur Sicherheit übereignet werden. Der Auftraggeber hat den Auftragnehmer unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn und soweit Zugriffe Dritter auf die dem Auftragnehmer gehören- de Ware erfolgen.

Zur Weiterveräußerung ist der Auftraggeber nur im ordnungsgemäßen Geschäftsgang berechtigt. Der Auftraggeber tritt seine Forderungen aus der Weiterveräußerung hiermit an den Auftragnehmer ab. Der Auftragnehmer nimmt die Abtretung hiermit an.

3. Übersteigt der realisierbare Wert der Sicherheiten die Forderungen des Auftragnehmers um mehr als 10%, so wird der Auftragnehmer – auf Verlangen des Auftraggebers – Sicherheiten nach seiner Wahl freigeben.

4. Bei Verarbeitung oder Umbildung der vom Auftragnehmer gelieferten und in dessen Eigentum stehenden Waren ist der Auftragnehmer als Hersteller gemäß § 950 BGB an- zusehen und behält in jedem Zeitpunkt der Verarbeitung Eigentum an den Erzeugnissen. Sind Dritte an der Verarbeitung oder Umbildung beteiligt, ist der Auftragnehmer auf einen Miteigentumsanteil in Höhe des Rechnungswerts (Faktura-Endbetrag inkl. MwSt.) der Vorbehaltsware beschränkt. Das so erworbene Eigentum gilt als Vorbehaltseigentum.

VI. Beanstandungen/Gewährleistungen

Der Auftraggeber hat die Vertragsgemäßheit der Ware sowie etwaiger zur Korrektur übersandter Vor- und Zwischenerzeugnisse in jedem Fall unverzüglich zu prüfen. Die Gefahr etwaiger Fehler geht mit der Druckreiferklärung/Fertigungsreiferklärung auf den Auftraggeber über, soweit es sich nicht um Fehler handelt, die erst in dem sich an die Druckreiferklärung/Fertigungsreiferklärung anschließenden Fertigungsvorgang entstanden sind oder erkannt werden konnten. Das Gleiche gilt für etwaige sonstige Freigabe- erklärungen des Auftraggebers.

2. Offensichtliche Mängel sind innerhalb einer Frist von einer Woche ab Empfang der Ware schriftlich anzuzeigen, versteckte Mängel innerhalb einer Frist von einer Woche ab Entdeckung; andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausge- schlossen.

3. Bei berechtigten Beanstandungen ist der Auftragnehmer zunächst nach seiner Wahl zur Nachbesserung und/oder Ersatzlieferung verpflichtet und berechtigt. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Auftraggeber Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrags (Rücktritt) verlangen.

4. Mängel eines Teils der gelieferten Ware berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung, es sei denn, dass der mangelfreie Teil der Lieferung für den Auftraggeber ohne Interesse ist.

5. Bei farbigen Reproduktionen in allen Herstellungsverfahren können übliche Farbabweichungen vom Original nicht beanstandet werden. Das Gleiche gilt für den Vergleich zwischen sonstigen Vorlagen (z.B. Digital Proofs, Andrucken) und dem Endprodukt.

6. Zulieferungen (insbesondere Datenträger, übertragene Daten) durch den Auftraggeber oder durch einen von ihm eingeschalteten Dritten unterliegen keiner Prüfungspflicht seitens des Auftragnehmers. Dies gilt nicht für die technische Eignung von Zulieferungen zur ordnungsgemäßen Erfüllung des Auftrags, soweit die mangelnde Eignung einem sorgfältig handelnden Auftragnehmer erkennbar werden muss. Bei Datenübertragungen hat der Auftraggeber vor Übersendung jeweils dem neuesten technischen Stand entsprechende Schutzprogramme für Computerviren einzusetzen.

7. Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10% der bestellten Auflage können nicht beanstandet werden. Berechnet wird die gelieferte Menge. Bei Lieferungen aus Papiersonderanfertigungen unter 1.000 kg erhöht sich der Prozentsatz auf 20%, unter 2.000 kg auf 15%.

VII. Haftung

  1. Der Auftragnehmer haftet
    − für die schuldhafte Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und
    − für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte sonstige Schäden,
    auch wenn die Pflichtverletzung auf entsprechend schuldhaftem Verhalten eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen beruht.

  2. Der Auftragnehmer haftet ferner bereits bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, auch durch seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung Auftraggeber vertrauen dürfen. Die Haftung des Auftragnehmers nach Satz 1 ist in den Fällen leichter Fahrlässigkeit auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.

  3. Der Auftragnehmer haftet schließlich
    − bei arglistig verschwiegenen Mängeln und übernommener Garantie für die Beschaffenheit der Ware sowie
    − bei Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz.

  4. Im Übrigen ist die Haftung des Auftragnehmers ausgeschlossen.

VIII. Verjährung
Mängelansprüche des Auftraggebers verjähren mit Ausnahme der unter Ziffer VII. 1. genannten Schadensersatzansprüche und solcher aus dem Produkthaftungsgesetz in einem Jahr beginnend mit der (Ab-)Lieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn der Auftragnehmer den Mangel arglistig verschwiegen hat oder soweit er eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen hat.

IX. Handelsbrauch
Im kaufmännischen Verkehr gelten die Handelsbräuche der Druckindustrie (z.B. keine Herausgabepflicht von Zwischenerzeugnissen wie Daten, Lithos oder Druckplatten, die zur Herstellung des geschuldeten Endprodukts erstellt werden), sofern kein abweichender Auftrag erteilt wurde.

X. Archivierung
Dem Auftraggeber zustehende Produkte, Materialien und Daten werden vom Auftragnehmer nur nach ausdrücklicher Vereinbarung und gegen besondere Vergütung über den Zeitpunkt der Übergabe des Endprodukts an den Auftraggeber oder seine Erfüllungsgehilfen hinaus archiviert. Eine etwaige Versicherung hat bei fehlender Vereinbarung der Auftraggeber selbst zu besorgen.

XI. Periodische Arbeiten
Verträge über regelmäßig wiederkehrende Arbeiten können mit einer Frist von 3 Monaten gekündigt werden.

XII. Rechte Dritter
Der Auftraggeber versichert, dass durch seine Auftragsvorgaben, insbesondere durch von ihm gelieferte Vorlagen, Rechte Dritter, z.B. Urheber-, Kennzeichen- oder Persönlichkeitsrechte, nicht verletzt werden. Der Auftraggeber stellt insoweit den Auftragnehmer von sämtlichen Ansprüchen Dritter einschließlich der Kosten der Rechtsverteidigung und/oder Rechtsverfolgung vollumfänglich frei, es sei denn, der Auftraggeber weist nach, dass ihm ein Verschulden nicht zur Last fällt und er allen ihm obliegenden Sorgfalts- und Prüfungspflichten nachgekommen ist.

XIII. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Anwendbares Recht
Erfüllungsort und Gerichtsstand sind, wenn der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder im Inland keinen allgemeinen Gerichtsstand hat, für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten der Sitz des Auftragnehmers. Auf das Vertragsverhältnis findet deutsches Recht Anwendung. UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen.

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August 2024

Ab sofort: Neue Digitaldruckmaschine von Canon (V1000).

Wir freuen uns, Ihnen mitteilen zu können, dass unsere neue Digitaldruckmaschine aufgestellt wurde. Mit der kürzlich erworbenen Canon V1000 Digitaldruckmaschine, bieten wir Ihnen ab sofort (22.08.24) noch hochwertigere Druckergebnisse.

Dank der Technologien, wie der spektralfotometrischen Messung und der präzisen Bogenausmessung während der Produktion, garantieren wir eine noch höhere Farbgenauigkeit und eine erweiterte Auswahl an Papiergrammaturen. Unsere Mitarbeiter wurden umfassend geschult, um das volle Potenzial dieser Maschine auszuschöpfen und Ihnen den bestmöglichen Service zu bieten.

Profitieren Sie jetzt von den verbesserten Möglichkeiten und heben Sie Ihre Druckprojekte auf ein neues Level.

Bild der neuen Digitaldruckmaschine von CANON für die Druckerei aus Dortmund Scholz-Druck

Juni 2024

Erfolgreiche Veranstaltung zur Nachhaltigkeit und Effektivität von Printmedien im Rahmen des Mittelstandsforums Ruhr

Als aktives Mitglied des „Mittelstandsforums Ruhr“, einem der führenden Business-Netzwerke der Region, hatten wir am 11. Juni 2024 die Ehre, eine Veranstaltung in unseren Räumlichkeiten auszurichten. Nach einer Betriebsbesichtigung führten wir unsere Gäste durch einen Vortrag zum Thema Nachhaltigkeit im Druckwesen sowie zu den strategischen Vorteilen von Printmedien. Dabei gaben wir wertvolle Einblicke, wie Print erfolgreich in modernen Kommunikationsstrategien eingesetzt werden kann.

Wir danken allen Teilnehmern für den regen Austausch und freuen uns auf zukünftige Gelegenheiten zur Zusammenarbeit

Bild mit Menschen bei der Veranstaltung von Scholz-Druck, der Druckerei aus Dortmund, Redner

Februar 2024

Erneute Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001:2015

Wir freuen uns Ihnen mitteilen zu können, dass wir unsere ISO 9001:2015 Zertifizierung erneut mittels umfangreichem Audit-Prozess abgeschlossen haben. Die ISO Zertifizierung sichert nicht ausschließlich uns und unseren Mitarbeitern einen Reibungslosen Ablauf und ein hohes Maß an Qualität, sondern verspricht vor allem auch unseren Kunden einen reibungslosen Ablauf.

Was ist eigentlich eine ISO 9001 Zertifizierung?

Die ISO 9001 Zertifizierung ist ein international anerkannter Qualitätsstandard, der Unternehmen bescheinigt, dass sie effektive Qualitätsmanagementsysteme implementiert haben. Dies fördert Kundenzufriedenheit, Prozessoptimierung und kontinuierliche Verbesserung.

ISo 9001 Zertifizierung Scholz-Druck, Druckerei Dortmund, Offsetdruck & Digitaldruck

Februar 2024

Erfolgreiche Re-Zertifizierung nach PSO (Prozess Standard Offsetdruck)

Wir freuen uns mitteilen zu dürfen, dass wir erneut erfolgreich die Zertifizierung nach den PSO-Standards (Prozess Standard Offsetdruck) durchlaufen haben. Dies ist für uns nicht nur eine Bestätigung unserer hohen Qualitätsstandards, sondern auch ein wichtiger Baustein der Qualität unserer Produkte für unsere Kunden.

Die PSO-Zertifizierung steht für einen standardisierten und effizienten Produktionsprozess im Offsetdruck.

Ein besonderer Dank gilt dem Verband für Druck und Medien für die kontinuierliche Unterstützung bei der Zertifizierung.

Wir freuen uns darauf, weiterhin mit erstklassigen Druckprodukten zu überzeugen.

Druckerei Scholz Druck Dortmund PSO Zertifiziert Qualitätsmanagement Überreichung Urkunde Pascal Scholz Verband Druck und MEdien Foto

Links: Frank Wipperfürth, Verband Druck u. Medien
Rechts: Pascal Scholz, Geschäftsführung Scholz-Druck

–– Problem behoben ––
Telefonanlage Defekt. 31.01.2024

Stand 31.01.2024 | 7 Uhr.
Unsere Telefonanlage ist derzeit außer Betrieb. Wir arbeiten daran, schnellstmöglich wieder erreichbar zu sein.
Bitte melden Sie sich telefonisch unter: 0177 8901295.

Vielen Dank für Ihr Verständnis!

Wir machen Betriebsferien.

Liebe Kunden, Interessenten und Lieferanten,

vom 22.12.2023 – 01.01.2024 stehen unsere Maschinen still.

In dieser Zeit sind wir weder telefonisch noch per E-Mail zu erreichen. Alle Nachrichten beantworten wir ab dem 02.1.2024.

Vielen lieben Dank für ihr Verständnis. 

Vielen Dank, für die stets freundliche, transparente und faire Zusammenarbeit. Vielen Dank, dass Sie auch dieses Jahr wieder an uns gedacht haben und wir als Druckerei an Ihrer Seite sein durften.

Wir freuen uns auf ein weiteres Jahr mit Ihnen und Ihren Projekten.

Haben Sie ein fröhliches und gesundes Weihnachtsfest und ein paar tolle freie Tage. Bis 2024.

Ihre Druckerei Scholz

Der Dortmund-Kalender 2024.

Der neue Dortmund-Kalender für das kommende Jahr 2024 ist ab sofort bei transfer. bücher und medien. aus Dortmund erhältlich.

Dortmund Kalender 2024 Dortmund Druckerei Scholz-Druck

März 2023

19.05.2023 – Brückentag: Wir machen ein langes Wochenende.

Den 19.05.2023 nutzen wir als Brückentag für ein langes Wochenende. 

Am Montag den 22.05.2023 sind wir wieder für Sie da.

In Notfällen erreichen Sie uns unter der Durchwahl 0231-91 70 11-34 (Pascal Scholz) oder per Mail: p.scholz@scholz-druck.de

Vielen Dank für Ihr Verständnis!

März 2023

10 Jahre Klimaschutz

Nicht erst seit gestern – seit 10 Jahren setzen wir uns gemeinsam mit unseren Kunden aktiv für den Klimaschutz ein. Vielen Dank an den Verband Druck und Medien Nord-West für das Überreichen der Urkunde.

März 2023

Multiloft-Visitenkarten

Stabil ist nicht genug.
Jetzt neu auf unserer Website zu entdecken: Die Multiloft-Visitenkarten. Visitenkarten mit einem Farbkern in verschiedenen Farben ab 750 gr/m2.

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Februar 2023

Gemeinsam mit unseren
Kunden konnten wir bereits

0 kg

CO2 kompensieren.

Stand: 02.2023

Dezember 2022

Wir machen Betriebsferien.

Liebe Kunden, Interessenten und Lieferanten,

vom 23.12.2022 – 01.01.2023 stehen unsere Maschinen still.

In dieser Zeit sind wir weder telefonisch noch per E-Mail zu erreichen. Alle Nachrichten beantworten wir ab dem 02.1.2023.

Vielen lieben Dank für ihr Verständnis. 

Vielen Dank, für die stets freundliche, transparente und faire Zusammenarbeit. Vielen Dank, dass Sie auch dieses Jahr wieder an uns gedacht haben und wir als Druckerei an Ihrer Seite sein durften.

Wir freuen uns auf ein weiteres Jahr mit Ihnen und Ihren Projekten.

Haben Sie ein fröhliches und gesundes Weihnachtsfest und ein paar tolle freie Tage. Bis 2023.

Ihre Druckerei Scholz

Druckerei Scholz-Druck Dortmund Weihnachtsgrüße unsplash

14. November 2022

Nachhaltige Notizen.

Notizblock aus Recyclingpapier. Inhalt – Papier aus nachhaltiger Forstwirtschaft. Kugelschreiber aus recyceltem Papier, die farbigen Applikationen sind aus Mais gefertigt. Alles für nachhaltige Notizen. Auch interessiert? Jetzt anfragen oder erstmal im Showroom ansehen.

Scholz-Druck_Druckerei_Dortmund_Nachhaltiger_Notizblock

04. August 2022

PROBELM BEHOBEN! Telefonanlage Defekt: Derzeit telefonisch nicht erreichbar.

Leider hat unsere Telefonanlage seit ca. 12 Uhr einen Defekt, sodass wir telefonisch derzeit nicht erreichbar sind.

Bitte melden Sie sich unter folgender Telefonnummer: 0177 / 890 1295

Vielen Dank für Ihr Verständnis!

März 2022

DSGVO-Audit / Mitarbeiterschulung inkl. Handbuch abgeschlossen.

Sie haben es gerade schon bei unserem Cookie-Hinweis gelesen. „Den Schutz Ihrer persönlichen Daten nehmen wir sehr ernst“. Das meinen wir auch so. Im Zuge eines DSGVO-Audits konnten wir erneut alle wichtigen Fakten rund um das Thema Datenschutz auffrischen und neues dazu lernen. Damit Ihre Daten oder die Ihrer Kunden (Mailings) bei uns sicher aufgehoben sind und wir Sie DSGVO-konform beraten können haben wir erneut ein DSGVO-Audit gemacht. Zusätzlich haben wir noch mal alle Prozesse und Technisch-Organisatorischen Maßnahmen prüfen lassen und das Ganze als Handbuch, speziell auf unseren Betrieb zuschneiden lassen.

Ihre Daten sind Ihnen wichtig? Uns auch!

Februar 2022

Wir sind erneut ISO 9001:2015 zertifiziert.

Zum wiederholten Mal haben wir unsere ISO 9001-Zertifizierung erfolgreich abgeschlossen. Diese bildet weiterhin einen unserer Eckpfeiler für das produzieren von Druckprodukten für Großkonzerne. Sie wird oft im Bereich des Maschinenbaus oder von Automobilzulieferern gefordert, aber auch Mittelständische Unternehmen profitieren von ihr. 

Die ISO-Zertifizierung ist die weltweit populärste Zertifizierung im Qualitätsmanagement. Sie befasst sich von der Unternehmensplanung über die Durchführung, Kontrolle und Verbesserung von Prozessen im Unternehmen. Zulieferer und Kunden profitieren durch hohe Standards und Qualitätsansprüche.

Auch Sie setzen eine ISO 9001-Zertifizierung voraus? Kontaktieren Sie uns, wir freuen uns auf Sie.

3. Januar 2022 – wir sind zurück.

Wir wünschen Ihnen ein frohes neues Jahr 2022.

Dezember 2021

Wir machen Betriebsferien und sind vom 24.12. bis zum 03.01.2022 leider nicht erreichbar. Bitte hinterlassen Sie uns Ihre Nachricht über das Kontaktformular.

Wir wünschen Ihnen erholsame Feiertage und einen guten Rutsch ins neue Jahr!

Vielen Dank!

November 2021

Der Streifenkalender 2022 – nachhaltiger denn je.

Same procedure as every year. Es ist wieder soweit, unser Streifenkalender für das Jahr 2022 ist fertig. Produziert auf Recyclingpapier und mit 100 % Ökostrom – aber nicht nur das: Wir haben die gesamte Produktion CO2-kompensiert und 2 Bäume gepflanzt. Die dazugehörige Urkunde sowie alle Informationen zum Unterstützen Klimaschutz-Projekt sehen Sie auf den folgenden Bildern.

Auch interessiert an nachhaltigen Printprodukten? 

Fakten

  • Druck mit 100 % Ökostrom
  • 2 Bäume wurden für ein Aufforstungsprogramm in Norddeutschland gepflanzt
  • Mit dem Emissionsausgleich unterstützt Scholz-Druck die Instandsetzung von Brunnensystemen in Malawi (Ostafrika) und sorgt so für sauberes Trinkwasser
  • Papier aus nachhaltiger Forstwirtschaft

Oktober 2021

Unser digitaler Showroom ist online.

Erhalten Sie einen kleinen Einblick in unseren digitalen Shorwoom.

 

Juli 2021

Vorurteil: Print ist umweltschädigend.
Stimmts?

Ist Print wirklich so umweltschädigend, wie es oft behauptet wird? Sollten wir in Zukunft auf Print verzichten, der Umwelt zu liebe? Sind digitale Medien wirklich umweltfreundlicher als die analoge Kommunikation? Nein! Es gibt bereits zahlreiche Studien die widerlegen, dass Print nicht umweltschädigender ist als digitale Medien und die digitale Kommunikation – ehr im Gegenteil.

Auch der Verband für Druck- und Medien ist der Sache auf den Grund gegangen. Das Ergebnis können Sie hier nachlesen. Wir würden uns freuen, wenn Sie sich einen kurzen Moment Zeit nehmen und sich unsere Seite anschauen. Vielen Dank!

April 2021

Im April zu sehen an der B1 in Dortmund
Scholz-Druck Dortmund B1 Druckerei Foto "Digitalwerbung mit Text - seit 60 Jahren Ihre Druckerei in Dortmund"

28.04.2021

Sie haben Fragen, wir haben Antworten | FAQ-Seite

Ab sofort finden Sie unter www.scholz-druck.de/faq unsere Antworten auf häufig gestellte Fragen. Sollten Sie nicht fündig werden fragen Sie uns jederzeit persönlich. Unter 0231 91 70 11 – 0 sind wir für Sie erreichbar.

23. Dezember 2020

Bereit für neues – mit unserer neuen Website.

JUHU! Unsere neue Website ist live gegangen. Wenn Sie Zeit haben, schauen Sie sich doch gerne mal auf der Seite um, möglicherweise entdecken Sie noch die ein oder andere Information über uns, welche Sie bisher nicht kannten. Außerdem würden wir uns sehr über Feedback freuen – positives als auch negatives. Vielen Dank!

01. November 2020

Wir begrüßen ein neues Teammitglied.

Seit dem 01. November 2020 dürfen wir ein weiteres Mitglied in unserem Team willkommen heißen. Frau Graefen erhält Unterstützung in der Buchhaltung. Ihre vorherige Kollegin ist nach über 35 Jahren Treue bei der Firma Scholz-Druck in Ihre verdiente Rente gegangen.

Herr Plehn, schön dass Sie da sind! Wir freuen uns auf die Zusammenarbeit!

01. Oktober 2020

Scholz-Druck übernimmt die Druckerei Bödefeld.

Seit dem 01.10.2020 sind wir der Nachfolger für die Druckerei Bödefeld aus Castrop-Rauxel. Wir bedanken uns für Ihr Vertrauen und freuen uns sehr auf die gemeinsame Zusammenarbeit. Wir werden genauso kompetent und freundlich für Sie da sein, wie Sie es von der Firma Bödefeld gewohnt sind. 

Aktuell

Covid-19: Wir sind weiterhin für Sie da!

Liebe Kundinnen und Kunden, liebe Geschäftspartner. Unser Büro und unsere Produktion läuft auch in diesen ungewissen Zeiten weiter. Ihre Ansprechpartner stehen Ihnen für Ihre Anliegen gerne zur Seite. Natürlich mit Hygienemaßnahmen – aber ohne Panik. Wir begrüßen Sie zwar nicht wie üblich mit einem Händedruck, aber immer mit einem Lächeln unter der Mund- und Nasenmaske. Wir hoffen Ihnen geht es gut und freuen uns schon Sie bald wieder zu sehen! Bitte geben Sie auf sich acht und bleiben Sie gesund. Wir freuen uns auf Sie!

Daten­upload
WeTransfer

WeTransfer.com ermöglicht einen kostenlosen Versand Ihrer Daten von bis zu 2 GB. Einfach Ihre Dateien einfügen und Ihre Mail-Adresse eintragen. Unter dem Reiter „E-Mail an“ bitte „dtp@scholz-druck.de“ eingeben.

Während der Datenupload läuft bitte nicht den Browser schließen.

Hightail

Einfach Ihre Mail-Adresse eintragen, unter Betreff einen kurzen Betreff eingeben und unter Nachricht eine Mitteilung zu den Daten hinterlegen.

Dann unter „Datei auswählen“ die gewünschte Datei auswählen und den „Senden“-Button drücken.

Während der Datenupload läuft bitte nicht den Browser schließen.

Daten von bis zu 10 mb können Sie uns auch problemlos per E-Mail an dtp@scholz-druck.de zusenden. Sollten Sie einen anderen Weg der Datenübergabe bevorzugen, kontaktieren Sie uns um die Übergabe zu besprechen.

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